Geschaftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Shanti Travel SAS ist ein Unternehmen, das im Handelsregister von Paris unter der Nummer 838682219 eingetragen ist, Paris, und von Atout France im Register der Reiseveranstalter und -agenturen unter der Nummer IM075190042 registriert wurde. Es ist finanziell abgesichert durch die APST ID96709 und haftpflichtversichert mit einer Deckungssumme von 3.000.000 Euro durch die Berufshaftpflichtversicherung HELVETIA COMPAGNIE SUISSE D’ASSURANCES Nr. 92200405, 40 Dufourstrasse, 9001 St. Gallen, Schweiz.
Shanti Travel SAS
14 rue de Tolbiac
75013 Paris (FRANKREICH)
contact@shantitravel.com
SIRET 838682219 00020
USt.-ID-Nr. FR44838682219
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Shanti Travel SAS legt seine Verkaufsbedingungen entsprechend den Besonderheiten seiner Reisen fest. Der Kauf einer Reise setzt deren Annahme voraus. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Verkaufsbedingungen in den detaillierten Programmen und denen auf den Internetseiten von Shanti Travel SAS, haben die Bedingungen der detaillierten Programme Vorrang.
Inhaltsverzeichnis
1 – Anmeldung und Zahlung
- 1.1. Anmeldung
- 1.2. Zahlungsbedingungen für die Anmeldung zu einer Reise
2 – Reiseinformationen
- 2.1. Verwaltungs- und Gesundheitsformalitäten
- 2.2. Sicherheitsinformationen und Gesundheitsrisiken
3 – Lufttransport
- 3.1. Fluggesellschaft
- 3.2. Transportbedingungen
- 3.3. Beförderung durch den Reisenden
4 – Änderungen, die vom Reisenden gewünscht werden
5 – Abtretung des Reisevertrags
6 – Stornobedingungen und -gebühren
- 6.1. Stornobedingungen
- 6.2. Stornogebühren (vollständig)
- 6.3. Stornogebühren (teilweise, gültig für organisierte Gruppen)
- 6.4. Rückerstattungen
7 – Versicherung
8 – Preisänderung
- 8.1. Organisierte Gruppen
- 8.2. „À la carte“- und „Maßgeschneiderte“ Reisen
- 8.3. Alle unsere Reisen
9 – Besondere Modalitäten unserer Reisen
- 9.1. Abfahrts- und Rückkehrtage
- 9.2. Unterbringung
- 9.3. Besondere Bedingungen für Hochgebirgstouren
- 9.4. Besondere Bedingungen für risikobehaftete Aktivitäten
- 9.5. Organisierte Gruppen
- 9.6. Die Verantwortung von Shanti Reisen und für Personen mit eingeschränkter Mobilität
10 – Minderjährige
11 – Verantwortung
12 – Beschwerden und Mediation
13 – Persönliche Daten
14 – Rechte des Reisenden
1 – ANMELDUNG UND ZAHLUNG
1.1. Anmeldung
Die Anmeldung zu unseren Reisen erfolgt über unsere Berater (per E-Mail oder Telefon) oder über unsere Websites.
Die Anmeldung wird erst dann endgültig, wenn die Anzahlung und das ordnungsgemäß ausgefüllte Teilnehmerformular bei uns eingegangen sind. Gemäß Artikel L.221-28 des französischen Verbrauchergesetzbuches besteht kein Rücktrittsrecht beim Kauf von Reiseleistungen.
Die Anmeldung zu einer unserer Reisen bedeutet die bedingungslose Zustimmung zu unseren Verkaufsbedingungen.
1.2. Zahlungsmodalitäten für jede Anmeldung zu einer Reise
Das Angebot gilt für 7 Tage ab dem Ausstellungsdatum des Kostenvoranschlags.
Alle angegebenen Preise basieren auf dem besten verfügbaren Preis zum Zeitpunkt der Erstellung und können zum Zeitpunkt der Buchung geändert werden. Jeder Kostenvoranschlag kann je nach Verfügbarkeit geändert werden, und die Preise können aufgrund von Wechselkursänderungen und höheren staatlichen Steuern angepasst werden. Dies kann den Gesamtpreis beeinflussen.
Alle durch Änderungen des Kunden entstehenden Kosten führen zu einer Änderung des Preises (z.B. nicht erstattungsfähige Flugtickets, Hotelwechsel, unvorhergesehene Ausflüge oder Änderungen der Reiseroute).
1/ Der Kaufvertrag muss vom Reisenden ausgefüllt und per E-Mail an Shanti Travel SAS gesendet werden.
2/ Shanti Travel SAS wird Ihnen per E-Mail zusenden:
• eine Anmeldebestätigung (einschließlich des Gesamtbetrags der Reise), in der steht:
o der Betrag der zu zahlenden Anzahlung
o eine Proforma-Rechnung
o die möglichen Zahlungsmethoden (Überweisung oder Kreditkarte)
o unsere Bankverbindung
o unsere Verkaufsbedingungen
3/ Zahlungsbedingungen für Ihre Anzahlung und den Restbetrag:
• Für eine Buchung mehr als 45 Tage vor Abreise:
o 50% des Gesamtbetrags der Reise sind zur Bestätigung der Buchung zu zahlen.
o Der Restbetrag ist spätestens 45 Tage vor Abreise zu zahlen.
• Für Buchungen, die weniger als 45 Tage vor Abreise erfolgen:
o Der gesamte Reisepreis muss zum Zeitpunkt der Buchung bezahlt werden.
Mögliche Bankgebühren für Zahlungen per Überweisung gehen zu Lasten des Reisenden.
4/ Der Restbetrag wird Ihnen nach Erhalt der Anzahlung mitgeteilt (die Bearbeitung der Anzahlung dauert mindestens 48 Stunden, maximal 8 Tage).
5/ Der Restbetrag muss zwingend spätestens 45 Tage vor Abreise aus dem Herkunftsland unter Beachtung der gewählten Zahlungsmethode gezahlt werden.
Shanti Travel SAS behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung des Zahlungsplans der Anzahlung oder des Restbetrags den Vertrag als vom Reisenden storniert zu betrachten und ohne vorherige Mahnung Stornogebühren gemäß Artikel 6 der folgenden Bedingungen zu verlangen.
2 – REISEINFORMATIONEN
2.1. Verwaltungs- und Gesundheitsformalitäten
Bevor Sie sich für Ihre Reise anmelden, müssen Sie sicherstellen, dass jeder Reisende im Besitz eines gültigen Reisepasses oder eines anderen Dokuments ist, das den Anforderungen für die Einreise und/oder den Transit in die Reiseziele entspricht.
Shanti Travel SAS stellt in seinem Reiseangebot Informationen zu den Zoll- und Gesundheitsformalitäten für französische Staatsangehörige zur Verfügung. Es obliegt dem französischen Reisenden, zu überprüfen, dass er über die erforderlichen administrativen und gesundheitlichen Dokumente für die Durchführung der Reise verfügt.
Reisende mit einer anderen Nationalität oder mit doppelter Staatsbürgerschaft müssen sich vor der Anmeldung und Durchführung ihrer Reise über die erforderlichen administrativen (Visum...) und gesundheitlichen (Impfungen...) Formalitäten informieren, insbesondere bei den zuständigen Botschaften und Konsulaten.
Ein Reisender, der aufgrund fehlender polizeilicher, zollrechtlicher oder gesundheitlicher Dokumente nicht einchecken kann, hat keinen Anspruch auf eine Rückerstattung des Reisepreises.
Shanti Travel SAS kann in keinem Fall für die Folgen verantwortlich gemacht werden, die durch die Nichtbeachtung der polizeilichen, zollrechtlichen oder gesundheitlichen Vorschriften durch den Reisenden vor oder während der Reise entstehen (z. B. fehlerhaftes Visum, Verlust von Ausweisdokumenten und/oder Flugtickets...).
2.2. Informationen zur Sicherheit und Gesundheitsrisiken
Sicherheit: Shanti Travel SAS empfiehlt, vor Ihrer Abreise regelmäßig die Länderseiten des französischen Außenministeriums zu Ihrem Ziel- und Transitland auf der Website www.diplomatie.fr, Rubrik „Reisewarnungen“, zu konsultieren oder telefonisch unter der Nummer 01.43.17.86.86 (Wachsamkeitseinheit) Informationen zu erhalten. Diese Seiten können auch auf einfache Anfrage bei Shanti Travel SAS zur Verfügung gestellt werden.
Gesundheitsrisiken: Wir empfehlen Ihnen, regelmäßig die von den zuständigen Behörden veröffentlichten Informationen über Gesundheitsrisiken in den Reiseländern zu überprüfen und den Empfehlungen und gesundheitlichen Maßnahmen zu folgen, die auf den folgenden Websites zugänglich sind:
- www.solidarites-sante.gouv.fr/ (Ministerium für Solidarität und Gesundheit), www.who.int/fr/ (Weltgesundheitsorganisation), www.diplomatie.gouv.fr/fr/conseils-aux-voyageurs/ (Frankreich Diplomatie) oder www.pasteur.fr/fr (Institut Pasteur);
- auf Anfrage bei unseren Beratern.
3 – LUFTTRANSPORT
3.1. Fluggesellschaft
Für die im Reiseangebot enthaltenen Flugleistungen informiert Shanti Travel den Reisenden vor Abschluss des Vertrages über die Identität der Fluggesellschaften, die voraussichtlich die Flüge durchführen werden, einschließlich der Flugzeiten und, falls bekannt, der geplanten Zwischenstopps.
Sobald sie bekannt ist, wird die Identität der tatsächlichen Fluggesellschaft per E-Mail mitgeteilt. Diese Information wird spätestens acht Tage vor dem im Vertrag festgelegten Termin oder bei Abschluss des Vertrages, falls dieser weniger als acht Tage vor Reisebeginn erfolgt, bestätigt.
Im Falle einer Änderung nach Vertragsabschluss verpflichtet sich Shanti Travel oder der vertragliche Transporteur, den Reisenden sofort zu informieren, sobald eine Änderung der Identität des Flugunternehmens bekannt wird, das tatsächlich den Flugabschnitt oder die Flugabschnitte ausführt, die im Vertrag aufgeführt sind.
Wir informieren Sie, dass die Liste der in der EU verbotenen Fluggesellschaften auf der Website https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de eingesehen werden kann.
3.2. Transportbedingungen
Gemäß der internationalen Luftfahrtvorschriften kann jede Fluggesellschaft ohne Vorankündigung die Flugzeiten und/oder die Reiseroute sowie die Abflug- und Ankunftsflughäfen ändern.
Im Falle von Änderungen durch die Fluggesellschaft, insbesondere aufgrund von technischen, klimatischen oder politischen Vorfällen, die außerhalb des Einflussbereichs von Shanti Travel SAS liegen, Verspätungen, Annullierungen oder Streiks, die nicht durch Shanti Travel SAS verursacht wurden, zusätzliche Zwischenstopps, Änderungen des Fluggeräts, Routenänderungen oder politische und klimatische Ereignisse, wird der Reisende im Falle einer Reiseabsage die in Artikel 6 genannten Stornogebühren zu zahlen haben.
Shanti Travel SAS erstattet keine Kosten (Taxis, Hotels, Transport, Verpflegung usw.), wenn der Reisende unter dem Schutz der Fluggesellschaft steht.
Im Falle von Verspätungen beim Transport ab oder zurück von der Reise und/oder Schäden oder Verlust von Gepäck, verweigertem Boarding und/oder Flugannullierungen durch die Fluggesellschaft ist es die Verantwortung des Reisenden, alle Originaldokumente (Tickets, Bordkarten, Gepäckschein oder andere) zu behalten und im Falle von Gepäckstreitigkeiten, verweigertem Boarding, Verspätungen oder Flugannullierungen bei der Fluggesellschaft schriftliche Nachweise anzufordern. Der Reisende wird seine Beschwerde, unter Berücksichtigung der kurzen Fristen, zusammen mit einer Kopie der Nachweise so schnell wie möglich an die Fluggesellschaft senden und die Originaldokumente aufbewahren.
3.3. Anreise durch den Reisenden
Für jeden Reisenden, der seine Anreise zum Reisebeginn und seine Rückreise auf eigene Faust organisiert, empfiehlt Shanti Travel, Leistungen (Transporttickets usw.) zu kaufen, die ohne Gebühren geändert und/oder erstattet werden können, und ausreichend Zeit für Transfers zwischen Flughäfen/Bahnhöfen einzuplanen.
Shanti Travel SAS kann nicht für Kosten aufkommen, die durch unvorhersehbare oder unvermeidbare Ereignisse, die durch den Reisenden oder einen Dritten verursacht werden und die eine Änderung der gebuchten Reiseleistungen oder der vom Reisenden gebuchten Anreiseleistungen zur Folge haben, entstehen.
4 – ÄNDERUNGEN DURCH DEN REISENDEN
Jede Änderung durch den Reisenden nach der Bestätigung des Programms, vor der Abreise oder während der Reise wird mit Änderungsgebühren belastet. Diese können bis zu 100% des Reisepreises betragen, abhängig vom Umfang der angeforderten Änderungen, unabhängig davon, ob die Reise bereits begonnen hat oder nicht (z. B. nicht erstattungsfähige Flugtickets, kurzfristige Hoteländerungen).
Wenn der Reisende vor dem geplanten Abreisedatum abreisen oder später zurückkehren möchte, ist dies möglich. Shanti Travel SAS kann ihm maßgeschneiderte Anpassungen anbieten. Diese Leistung wird entsprechend den vom Reisenden gewünschten Leistungen berechnet. Die neue Proforma-Rechnung wird 30 Tage vor der Ankunft des Reisenden per E-Mail gesendet. Alle Änderungen erfolgen vorbehaltlich der Verfügbarkeit.
Jede Änderung, die vom Reisenden nach der Bestätigung des Kostenvoranschlags angefordert wird, führt zu einer Änderungsgebühr von 50 €. Die Weigerung, diese Preisänderung zu bezahlen, wird als Stornierung betrachtet, und es werden die in Artikel 6 genannten Stornogebühren angewendet.
5 – ÜBERTRAGUNG DES REISEVERTRAGS
Nach Artikel L.211-11 des französischen Tourismuskodex hat der Reisende die Möglichkeit, seinen Reisevertrag an eine Person zu übertragen, die die gleichen Voraussetzungen wie er erfüllt, um die Reise durchzuführen, solange der Vertrag noch keine Wirkung entfaltet hat und bis zu 7 Tage vor Reisebeginn, indem er Shanti Travel SAS auf einem Weg informiert, der eine Empfangsbestätigung ermöglicht. Der ursprüngliche Reisende und der Empfänger der Übertragung bleiben gemeinsam für die Zahlung des Restbetrags der Reise sowie der Übertragungsgebühren verantwortlich, die ihnen mitgeteilt werden. Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, sollte der abtretende Reisende sich vor der Übertragung des Vertrages über die anfallenden Gebühren informieren.
6 – STORNIERUNGSBEDINGUNGEN UND -GEBÜHREN
6.1. Stornierungsbedingungen
6.1.1 Stornierung durch den Reisenden
Falls der/die Reisende(n) ihren Reiseplan stornieren müssen, müssen sie ihre Versicherungsgesellschaft und Shanti Travel SAS auf schriftlichem Weg informieren, der eine Empfangsbestätigung ermöglicht, und zwar sobald der Grund für die Stornierung eintritt. Das Datum des Schreibens wird als Stornierungsdatum für die Berechnung der Stornogebühren herangezogen. Wir weisen darauf hin, dass die Versicherungsgesellschaft das Datum des ursächlichen Ereignisses, das zur Stornierung der Reise führt, gemäß den direkt von Ihnen eingereichten Unterlagen bewertet, um zu entscheiden, ob sie die Stornogebühren erstattet.
6.1.2 Teilweise Stornierung durch Rücktritt eines oder mehrerer Reisender
Im Falle der Stornierung eines oder mehrerer Reisenden bei einer Reise, die für die anderen Teilnehmer beibehalten wird, wird der Preis der Reise für die verbleibenden Reisenden basierend auf der Anzahl dieser Reisenden neu berechnet. Jegliche Weigerung der verbleibenden Reisenden, den angepassten Betrag zu zahlen, wird als Stornierung von deren Seite betrachtet, mit Anwendung des in Artikel 6.2 genannten Stornogebührenplans.
6.1.3 Stornierung der Reise durch Shanti Travel SAS bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Falls die Mindestteilnehmerzahl für eine Gruppenreise nicht erreicht wird, behält sich Shanti Travel SAS das Recht vor, die Reise kostenfrei zu stornieren, vorausgesetzt, der Reisende wird mindestens 1 Monat vor Abreise oder dem vertraglich festgelegten Datum informiert und erhält eine Rückerstattung der bereits gezahlten Beträge oder wird ihm eine Alternative zu einem späteren Datum angeboten.
6.2. Standard-Stornogebühren
6.2.1 Für alle Reisen, mit Ausnahme von Reisen nach Japan und Frankreich
Im Falle einer Stornierung durch den Reisenden (aus welchem Grund auch immer) werden die Stornogebühren gemäß dem Standard-Stornogebührenplan wie folgt berechnet:
• Mehr als 45 Tage vor Abreise: 25% des Gesamtpreises der Reise werden einbehalten
• Zwischen 45 und 31 Tagen vor Abreise: 35% des Gesamtpreises der Reise werden einbehalten
• Zwischen 30 und 15 Tagen vor Abreise: 50% des Gesamtpreises der Reise werden einbehalten
• Weniger als 15 Tage vor Abreise: 100% des Gesamtpreises der Reise werden einbehalten
6.2.2 Für alle Reisen nach Frankreich und Japan
Im Falle einer Stornierung durch den Reisenden (aus welchem Grund auch immer) werden die Stornogebühren gemäß dem Standard-Stornogebührenplan wie folgt berechnet:
• Mehr als 45 Tage vor Abreise: 25% des Gesamtpreises der Reise werden einbehalten
• Zwischen 45 und 31 Tagen vor Abreise: 40% des Gesamtpreises der Reise werden einbehalten
• Zwischen 30 und 15 Tagen vor Abreise: 60% des Gesamtpreises der Reise werden einbehalten
• Weniger als 15 Tage vor Abreise: 100% des Gesamtpreises der Reise werden einbehalten
Das Nichterscheinen zum vereinbarten Termin am Abreisetag aus welchem Grund auch immer führt zu keiner Rückerstattung. Eine Reise, die vom Reisenden vorzeitig oder aus anderen Gründen abgebrochen wird, führt zu keiner Rückerstattung.
6.3. Stornogebühren bei teilweiser Stornierung (für Gruppenreisen)
Wenn ein oder mehrere Reisende, die auf demselben Anmeldebogen gebucht sind, ihre Teilnahme an einer Reise stornieren, die für die anderen Teilnehmer weiterhin besteht, wird der Stornogebührenplan gemäß Artikel 6.2 für den/die stornierenden Reisenden berechnet:
• Für die nicht genutzten, nominellen Leistungen zum Zeitpunkt der Stornierung
• Der Anteil an den geteilten Reiseleistungen der noch laufenden Reise (Miete, Unterkunft usw.).
Wenn mehrere Reisende auf derselben Buchung gebucht sind und einer von ihnen die Reise storniert, werden die Stornogebühren von den von Shanti Travel SAS für diese Buchung erhaltenen Zahlungen abgezogen, unabhängig davon, wer die Zahlung vorgenommen hat.
6.4. Rückerstattungen
Im Falle einer Stornierung aus welchem Grund auch immer können keine Rückerstattungen für Reiseleistungen, die nicht bei Shanti Travel SAS gebucht wurden und vom Reisenden getätigte Ausgaben (z. B. Transportkosten, Visagebühren, Reiseunterlagen usw.) vorgenommen werden.
Vor einer Rückerstattung muss ein Schreiben der Versicherungsgesellschaft vorgelegt werden, das bestätigt, dass die Rückerstattung der Stornogebühren durch die persönliche Versicherung des Reisenden (Reiseversicherung, Haftpflichtversicherung, Kreditkartenversicherung oder eine andere Versicherung) abgelehnt wurde.
Jede Rückerstattungsprozedur dauert mindestens 14 Tage nach Vertragsauflösung, vorausgesetzt, Shanti Travel SAS hat das Schreiben über die Ablehnung der Rückerstattung von der Versicherung erhalten.
7 – VERSICHERUNG
Berufshaftpflichtversicherung: Shanti Travel SAS ist bei der Berufs-haftpflichtversicherung HELVETIA COMPAGNIE SUISSE D’ASSURANCES Nr. 92200405, 40 Dufourstrasse, 9001 St. Gallen, Schweiz, versichert. Diese Versicherung gilt weltweit. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Versicherung in Ländern außerhalb Frankreichs nicht die gesetzlichen Anforderungen ersetzt, die eine vor Ort abgeschlossene Versicherung vorschreiben. Daher entbindet sie den Reisenden nicht von der Verpflichtung, sich entsprechend den örtlichen Vorschriften zu versichern.
Shanti Travel SAS übernimmt jedoch keine Haftung für die individuelle Haftpflicht, die jeder Reisende selbst tragen muss. Wir bitten Sie, uns im Voraus über die Versicherungsleistungen Ihrer persönlichen Versicherung (Rückholversicherung) zu informieren.
Reiseversicherung: Shanti Travel bietet allen Reisenden eine Standard-Reiseversicherung (Bergung im Gebirge für Trekking- und Alpinreisen oder Bergung auf See für Tauchreisen auf Anfrage). Wenn Sie die angebotene Versicherung nicht nutzen möchten, ist es Ihre Verantwortung, eine Rückholversicherung (und Bergung für Trekking und Alpinreisen oder Bergung auf See für Tauchreisen) abzuschließen.
In jedem Fall denken Sie daran, eine Kopie Ihres Vertrages (die Kontaktdaten Ihrer Versicherung) mit auf die Reise zu nehmen, da Sie selbst für die Meldung von Schadensfällen bei Ihrer Versicherung verantwortlich sind (unsere Guides und lokalen Agenten helfen Ihnen gerne bei diesem Prozess).
Im Teilnehmerdatenblatt müssen Sie uns Ihre Versicherungsinformationen und die Kontaktpersonen für Notfälle im Falle eines Unfalls mitteilen. Shanti Travel SAS verpflichtet sich, Ihnen zu helfen, ein Dossier bei Ihrer Versicherung zu eröffnen, falls Sie nicht in der Lage sind, diese selbst zu kontaktieren, und stellt Ihnen die Rechnungen für eventuell angefallene Kosten zur Verfügung.
Für Reisen in hohe Gebirgslagen ist eine spezielle Versicherung erforderlich, die Such-, Rettungs- und Rückholkosten im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit abdeckt, sofern diese nicht bereits in der Kranken- und Unfallversicherung enthalten sind.
8 – PREISÄNDERUNG
Alle unsere Preise können aufgrund der Verfügbarkeit und Aktualisierung auf unseren Websites geändert werden.
8.1. Organisierte Gruppen Die anwendbaren Preise sind die auf einer unserer Websites für Ihre Reise angegebenen Preise. Der Preis pro Reise und pro Reisendem wird auf der Grundlage einer Mindestteilnehmerzahl festgelegt, die in der Angebotsbeschreibung des Programms genannt wird (normalerweise 2 oder 4 Teilnehmer). Bei weniger Teilnehmern ändern sich die technischen Bedingungen für die Durchführung der Reise, was uns dazu veranlassen kann, einen „Kleingruppenzuschlag“ zu erheben, um die Abreise zu garantieren oder aufgrund spezifischer Umstände (Expeditionen, außergewöhnliche Reisen), die in unserem Angebot angegeben sind, spätestens 30 Tage vor Abreise. Falls zusätzliche Teilnehmer die Gruppe ergänzen, wird dieser Zuschlag erstattet.
Nach der Anmeldung kann der Preis der Reise weiterhin geändert werden, wenn der Preis der reservierten Inlandsflüge den Preis unserer Angebote übersteigt. Jeder zusätzliche Betrag wird zum Restbetrag hinzugefügt, der Ihnen per E-Mail zugesandt wird.
8.2. „A la Carte“ und „Maßgeschneiderte“ Reisen Wir geben Ihnen einen Budgetrahmen für Ihre Reise, damit Sie diese nach Ihren Wünschen anpassen können, indem Sie Datum, Leistungen und Transportmittel auswählen. Der Preis der Reise entspricht dem in Ihrem persönlichen Angebot genannten Betrag, das eine Gültigkeitsdauer (meistens 7 Tage) hat.
Nach der Anmeldung kann der Preis der Reise geändert werden, je nach Auswahl der Hotels und deren Verfügbarkeit und wenn der Preis der reservierten Inlandsflüge den Preis unserer Angebote übersteigt. Jeder zusätzliche Betrag wird zum Restbetrag hinzugefügt, der Ihnen per E-Mail zugesandt wird.
8.3. Alle unsere Reisen
Alle unsere Angebote sind 7 Tage gültig. Jedes Angebot, das nicht innerhalb von 7 Tagen bestätigt wird, wird angepasst und jede Buchung kann je nach Verfügbarkeit geändert werden. Wir bitten Sie, Ihr Angebot schnell zu bestätigen, um den angegebenen Preis und die Verfügbarkeit zu sichern.
Gemäß den Artikeln L.211-12, R. 211-8 und R. 211-9 des Tourismusgesetzes sind die im Vertrag vorgesehenen Preise sowohl nach oben als auch nach unten anpassbar, um die Schwankungen der Transportkosten (Kraftstoff/Energie), der Abgaben und Steuern sowie der Wechselkurse zu berücksichtigen. Sie werden über jede Erhöhung des Gesamtpreises des Pauschalangebots spätestens 20 Tage vor Reisebeginn informiert.
(Änderung: Präzisierung hinzugefügt zu den Bedingungen für Preisänderungen und der vorherigen Benachrichtigung des Reisenden, wie in den englischen und deutschen Versionen angegeben.)
Preisaufschläge können auftreten, wenn sie eine direkte Folge einer Veränderung sind:
• des Preises für den Personenverkehr aufgrund der Kosten für Kraftstoff oder andere Energiequellen
• des Niveaus der Steuern oder Abgaben auf die im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen, die von einem Dritten erhoben werden, der nicht direkt an der Vertragserfüllung beteiligt ist, einschließlich Tourismussteuern, Landungsgebühren oder Ein- und Auscheckgebühren in Häfen und Flughäfen
• des Wechselkurses zwischen dem US-Dollar (USD) und/oder der lokalen Währung des Landes mit dem Euro.
Für jede Erhöhung von mehr als 8% erhalten Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Preisänderung, deren Auswirkungen auf den Pauschalpreis, die Wahl, die Ihnen bleibt, diesen zu akzeptieren oder abzulehnen, innerhalb einer angemessenen Frist sowie die Folgen der fehlenden Antwort.
9 – BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR UNSERE REISEN
9.1. Abreise- und Rückkehrtage Wir kennen nicht immer die genauen Zeiten der internationalen Flüge, die Sie bei Ihrer Anfrage oder Anmeldung reserviert haben. Aus diesem Grund betrachtet Shanti Travel SAS den ersten und letzten Tag der Reise als Transporttag, auch wenn diese Tage Reiseleistungen (Mahlzeiten, Besichtigungen usw.) beinhalten können.
9.2. Unterkunft Alle unsere Reisen (außer anders angegeben) beinhalten Unterkünfte in Doppelzimmern (oder Zelten) (für zwei Personen). Soweit möglich, kann ein Einzelzimmer bei Shanti Travel SAS gegen einen Aufpreis angefragt werden.
9.3. Besondere Bedingungen für Hochgebirgstouren Das von Shanti Travel SAS oder seinen Partnern gewählte Betreuungspersonal (Hochgebirgsführer, Bergführer, etc.) hat während der Reise allein die Entscheidungskompetenz, das vorgesehene Programm durchzuführen oder zu ändern, um die Sicherheit der Reisenden zu gewährleisten und einen reibungslosen Ablauf der Reise zu garantieren sowie unvorhergesehene Umstände zu berücksichtigen. Je nach Wetterbedingungen und/oder den Gipfeln, die erklommen werden sollen, sowie der körperlichen Verfassung der Reisenden kann Shanti Travel SAS über seinen Vertreter den Reisenden ein angepasstes Programm und/oder die Anwesenheit eines zusätzlichen Guides vorschlagen. Zusätzliche Kosten gehen zu Lasten der Reisenden. Eine Unterbrechung des Aufenthalts aufgrund eines Teilnehmers führt zu keiner Rückerstattung.
9.4. Besondere Bedingungen für risikobehaftete Aktivitäten Für Reisen, die risikobehaftete Aktivitäten beinhalten (z.B. Trekking, Tauchen, Reiten usw.), muss der Reisende eine spezielle Versicherung abschließen, die diese Aktivitäten für die Dauer des Aufenthalts abdeckt.
9.5. Organisierte Gruppen Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestgröße für Gruppenreisen 2 Personen, die maximale Gruppengröße 14 Personen. Sollte jedoch die letzte Person, die sich anmeldet, mit einer anderen Person reisen wollen, kann diese maximale Teilnehmerzahl um einen weiteren Teilnehmer überschritten werden. Die Leistungen bleiben unverändert und die Bedingungen Ihrer Reise bleiben dieselben.
9.6. Verantwortung von Shanti Travel für Reisende mit eingeschränkter Mobilität Wir sind uns der spezifischen Bedürfnisse von Reisenden mit eingeschränkter Mobilität bewusst. Auch wenn unsere Reisen nicht immer für alle zugänglich sind, können wir Anpassungsmöglichkeiten bieten. Wir empfehlen Ihnen, uns zu kontaktieren, um dies mit unseren Reiseexperten zu klären.
10 – MINDERJÄHRIGE
Shanti Travel SAS akzeptiert die Anmeldung von Reisenden, die mindestens 18 Jahre alt sind. Anmeldungen für minderjährige Reisende, die die Reise ohne ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten antreten und mit der vorherigen Zustimmung von Shanti Travel SAS, müssen vom Vater, der Mutter oder dem gesetzlichen Vormund unterzeichnet und die Erwähnung „Zustimmung des Vaters, der Mutter oder des Vormunds“ tragen. Minderjährige Reisende, die in Frankreich ansässig sind, müssen vor Reisebeginn neben den für eine Auslandsreise erforderlichen Identitäts- oder Reisedokumenten eine Ausreisegenehmigung für das französische Festland besitzen: CERFA Nr. 15646*01, das auf www.formulaires.modernisation.gouv.fr/gf/cerfa_15646.do heruntergeladen werden kann.
Für minderjährige Reisende, die mit einem Elternteil, Erziehungsberechtigten oder einer anderen volljährigen Person reisen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie über die erforderlichen Dokumente für den begleitenden minderjährigen Reisenden verfügen (Familienbuch und nationale Identitätskarte oder Reisepass und ggf. Ausreisegenehmigung). Der minderjährige Reisende muss außerdem während der gesamten Reise die Kontaktdaten (Name, Adresse und Telefonnummer) der Eltern bei sich führen, um eine direkte Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
11 – HAFTUNG
Shanti Travel SAS ist für die ordnungsgemäße Ausführung der im Vertrag vorgesehenen Leistungen verantwortlich und verpflichtet, dem Reisenden im Falle von Schwierigkeiten Unterstützung zu leisten.
Im Falle der Haftung von Shanti Travel SAS aufgrund der Leistungserbringung durch Dritte gelten die Entschädigungsgrenzen, die sich aus internationalen Vereinbarungen gemäß Artikel L.211-17-IV des Tourismusgesetzes ergeben. Andernfalls, außer bei Personenschäden, vorsätzlichen Schäden oder Schäden durch Fahrlässigkeit, sind die möglichen Schadensersatzansprüche auf das Dreifache des Gesamtpreises der Reise begrenzt.
Shanti Travel SAS haftet nicht für die Folgen von Ereignissen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen, insbesondere:
• Verlust oder Diebstahl von Flugtickets durch den Reisenden, da Fluggesellschaften keine Duplikate ausstellen.
• Fehlende oder abgelaufene Reisedokumente und/oder Gesundheitsnachweise oder unzureichende Gültigkeit (z. B. nationale ID-Karten, Reisepässe, Visa, Impfbescheinigungen...) oder Dokumente, die nicht den Vorgaben der Reisebeschreibung und der Anmeldung entsprechen, für französische Staatsangehörige und/oder für Zoll- oder Registrierungskontrollen. Bei einer Nichtregistrierung (einschließlich bei Verspätung beim Boarding) werden die in Artikel 6 genannten Stornogebühren angewendet.
• Unvorhersehbare oder unvermeidbare Ereignisse von Dritten wie: Kriege, politische Unruhen, Streiks außerhalb von Shanti Travel SAS, Aufstände, technische oder administrative Vorfälle, die außerhalb von Shanti Travel SAS liegen, Insolvenz eines Leistungsträgers, Flugstornierungen, Überlastung des Luftraums, Wetterbedingungen, Verspätungen (einschließlich der Verspätung bei der Postzustellung von Flugtickets, Reisepässen...), Pannen, Verlust oder Diebstahl von Gepäck oder persönlichen Gegenständen der Reisenden. Verzögerungen oder Änderungen der Reiseroute/Programm, die aus den oben genannten Gründen resultieren, führen zu keiner Entschädigung durch Shanti Travel SAS, insbesondere aufgrund von Änderungen der ursprünglichen Reisedauer oder Verspätungen während eines Zwischenstopps. Etwaige Zusatzkosten, die durch eine Störung entstehen (Steuern, Hotel, Parken, Rückkauf von Transporttickets...), gehen zu Lasten des Reisenden.
• Stornierungen, die durch Umstände höherer Gewalt und/oder aus Gründen der Wahrung der Sicherheit der Reisenden und/oder aufgrund behördlicher Anordnungen erforderlich sind. Shanti Travel SAS behält sich das Recht vor, die geplanten Daten, Zeiten oder Reiserouten zu ändern, wenn sie der Meinung ist, dass die Sicherheit der Reisenden nicht gewährleistet werden kann, ohne dass ein Anspruch auf Entschädigung besteht.
Im Falle einer nicht umsetzbaren Reiseroute verwendet Shanti Travel SAS die nicht ausgegebenen Beträge, um dem Reisenden eine alternative Route vorzuschlagen. Es kann sein, dass dieser Betrag nicht alle Kosten für die neue Reiseroute deckt. In diesem Fall wird der Reisende gebeten, einen Aufpreis zu zahlen. Eine Ablehnung der neuen Reiseroute oder Preisänderung durch den Reisenden wird als Stornierung betrachtet, für die die Stornogebühren gemäß Artikel 6 gelten.
Online-Buchung von Flügen: Der Reisende kann über die Website von Shanti Travel Links zu den Websites von Fluggesellschaften, Online-Buchungszentren und Preisvergleichsseiten nutzen, um Flüge zu buchen. Shanti Travel SAS haftet jedoch nicht für Buchungen, die über diese Websites getätigt werden. Alle Anfragen, Anforderungen oder Beschwerden müssen direkt an die betreffenden Websites gerichtet werden.
12 – REKLAMATIONEN UND MEDIATION
Außer im Falle höherer Gewalt und ohne eine mögliche gerichtliche Klage vorauszusetzen, muss jede Reklamation an Shanti Travel SAS gerichtet werden.
Reklamationen müssen während der Reise vorgebracht werden, damit die Agentur sofortige Lösungen anbieten kann. Reklamationen, die während der Reise nicht an unsere Vertreter oder per E-Mail vorgebracht werden, können nicht berücksichtigt werden. Nach der Rückkehr hat der Reisende 30 Tage nach Ende der Reise Zeit, eine formelle Reklamation einzureichen. Diese Reklamation kann an den Kundendienst von Shanti Travel unter folgender Adresse gesendet werden: Shanti Travel SAS, 14 rue de Tolbiac, 75013 Paris (FRANKREICH), per Einschreiben mit Rückschein (RAR) oder per E-Mail an die Adresse contact@shantitravel.com, zusammen mit allen erforderlichen Nachweisen.
Sollte innerhalb von 60 Tagen keine zufriedenstellende Antwort erfolgen oder wenn der Reisende mit der erhaltenen Antwort nicht zufrieden ist, kann der Reisende kostenlos den Tourismus- und Reise-Mediator anrufen. Die Kontaktdaten und Informationen zur Antragstellung sind auf der Website www.mtv.travel oder an die folgende Adresse verfügbar: MTV Médiation Tourisme Voyage - BP 80 303 - 75 823 Paris Cedex 17.
Wenn der Verkauf online erfolgt, hat der Reisende die Möglichkeit, die Plattform unter https://webgate.ec.europa.eu/odr zu nutzen, um seinen Streit beizulegen.
13 – PERSONENBEZOGENE DATEN
Die auf den Anmeldeformularen erfassten Daten werden von Shanti Travel in einer Datenbank gespeichert.
Um die Ausführung Ihrer Reisebuchung zu ermöglichen, werden Ihre Daten an Tochtergesellschaften und Partner von Shanti Travel SAS weitergegeben, die die gebuchten Dienstleistungen bereitstellen (Hotels, Transportunternehmen...) oder an technische Dienstleister (IT, Hosting, E-Mail-Verteilung, Online-Zahlungsanbieter usw.), die sich auch außerhalb der Europäischen Union befinden können.
Die Daten werden nur für die Dauer aufbewahrt, die für die Erfüllung der Zwecke erforderlich ist, für die sie verarbeitet werden:
• Bestellung einer Reise: Die für die Bearbeitung Ihrer Bestellung erforderlichen Daten werden 5 Jahre ab Vertragsabschluss aufbewahrt.
• Verwaltung der Geschäftsbeziehung: Die Daten werden 3 Jahre nach Ende der Geschäftsbeziehung aufbewahrt.
Gemäß der geltenden Gesetzgebung haben Sie das Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung und Übertragbarkeit Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Widerspruch aus legitimen Gründen gegen deren Verarbeitung.
Um diese Rechte auszuüben, müssen Sie eine E-Mail an contact@shantitravel.com senden.
Wir möchten Sie auch auf die Existenz der Liste der "Bloctel"-Telefonmarketing-Sperrliste hinweisen, auf der Sie sich unter der folgenden Website anmelden können: https://conso.bloctel.fr/
14 – RECHTE DER REISENDEN
Das von Ihnen angebotene Reisepaket stellt ein Pauschalreiseangebot im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 und des Artikels L.211-2 II des französischen Tourismusgesetzes dar.
Sie profitieren somit von allen Rechten, die durch die Europäische Union für Pauschalreisen gewährt werden, wie sie im französischen Tourismusgesetz umgesetzt wurden. Shanti Travel SAS ist vollständig für die ordnungsgemäße Ausführung des gesamten Pauschalreiseangebots verantwortlich.
Zudem verfügt Shanti Travel SAS, wie gesetzlich vorgeschrieben, über eine Absicherung, um Ihre Zahlungen zurückzuerstatten und, wenn der Transport Teil des Pauschalangebots ist, Ihre Rückführung zu gewährleisten, falls das Unternehmen zahlungsunfähig wird.
Wichtige Rechte gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2302, die im Tourismusgesetz umgesetzt wurden:
• Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen zum Pauschalreiseangebot, bevor der Vertrag über das Pauschalreiseangebot abgeschlossen wird.
• Sowohl der Veranstalter als auch der Reisevermittler sind für die ordnungsgemäße Ausführung aller im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen verantwortlich.
• Die Reisenden erhalten eine Notrufnummer oder die Kontaktdaten eines Ansprechpartners, um den Veranstalter oder das Reisebüro zu erreichen.
• Die Reisenden können ihr Pauschalreiseangebot an eine andere Person abtreten, sofern sie eine angemessene Vorankündigung machen und gegebenenfalls zusätzliche Gebühren zahlen.
• Der Preis des Pauschalangebots kann nur dann erhöht werden, wenn spezifische Kosten steigen (z. B. Kraftstoffpreise) und wenn diese Möglichkeit ausdrücklich im Vertrag vorgesehen ist. In keinem Fall darf der Preis weniger als zwanzig Tage vor Beginn des Pauschalangebots geändert werden. Wenn die Preissteigerung mehr als 8 % des Pauschalpreises beträgt, kann der Reisende den Vertrag kündigen. Wenn der Veranstalter das Recht hat, den Preis zu erhöhen, hat der Reisende Anspruch auf eine Preisreduzierung, wenn die entsprechenden Kosten sinken.
• Die Reisenden können den Vertrag kündigen, ohne Stornogebühren zu zahlen, und erhalten eine vollständige Rückerstattung der geleisteten Zahlungen, wenn ein wesentliches Element des Pauschalangebots, das nicht der Preis betrifft, erheblich geändert wird. Wenn der Veranstalter das Pauschalangebot vor dessen Beginn storniert, können die Reisenden eine Rückerstattung und gegebenenfalls eine Entschädigung erhalten.
• Die Reisenden können den Vertrag vor Beginn des Pauschalangebots ohne Stornogebühren kündigen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, z. B. wenn schwerwiegende Sicherheitsprobleme am Reiseziel bestehen, die das Pauschalangebot beeinträchtigen könnten.
• Zudem können die Reisenden den Vertrag jederzeit vor Beginn des Pauschalangebots kündigen, gegen Zahlung angemessener und gerechtfertigter Stornogebühren.
• Wenn nach Beginn des Pauschalangebots wesentliche Leistungen nicht wie vorgesehen erbracht werden können, müssen den Reisenden andere geeignete Leistungen ohne Aufpreis angeboten werden. Die Reisenden können den Vertrag ohne Stornogebühren kündigen, wenn die Dienstleistungen nicht entsprechend dem Vertrag ausgeführt werden, was die Ausführung des Pauschalangebots erheblich stört und der Veranstalter das Problem nicht behebt.
• Die Reisenden haben auch Anspruch auf eine Preisreduzierung und/oder Entschädigung, wenn die Reiseleistungen nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden.
• Der Veranstalter oder der Reisevermittler muss Hilfe leisten, wenn der Reisende in Schwierigkeiten gerät.
• Wenn der Veranstalter oder der Reisevermittler zahlungsunfähig wird, werden die geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Wenn der Veranstalter oder, falls zutreffend, der Reisevermittler nach Beginn des Pauschalangebots zahlungsunfähig wird und der Transport Teil des Pauschalangebots ist, wird die Rückführung der Reisenden garantiert. Shanti Travel SAS hat eine Insolvenzversicherung bei der APST abgeschlossen. Reisende können sich an diese Organisation wenden, wenn ihnen aufgrund der Insolvenz von Shanti Travel SAS Dienstleistungen verweigert werden.
(Änderung: Garantie der Insolvenzabsicherung gemäß den EU-Richtlinien, übereinstimmend mit den englischen und deutschen Bedingungen.)
Der Text zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2302 in Frankreich ist auf der Website von Légifrance unter folgender Adresse zugänglich: www.legifrance.gouv.fr.
Reisen Sie anders, reisen Sie besser
Abonnieren Sie und erhalten Sie unsere Reiseinspirationen und praktischen Tipps zweimal im Monat.
Möchten Sie teilen Ihre Reise mit einer Gruppe?
Unsere garantierten Abreisen anzeigen